Juristisches Lexikon

Kabinettsitzung

... ist das Entscheidungsgremium der Bundesregierung. Dem Bundeskanzler obliegt die Geschäftsleitung. An der Kabinettsitzung nehmen außer dem Bundeskanzler, den Bundesministern, den beamteten und parlamentarischen Staatssekretären des Bundeskanzleramts auch der Leiter des Bundespräsidialamts und der Bundespressechef teil. Stimmberechtigt sind nur der Bundeskanzler und die Bundesminister.
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