Juristisches Lexikon

Kabinett

... ist das Organ, in dem die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung ihre Beschlüsse fasst. Ihm gehören die Bundes- bzw. Landesminister an. Vorsitzender ist der Bundeskanzler bzw. der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes. Bestimmungen über die Sitzungen des Kabinetts enthalten die jeweiligen Geschäftsordnungen.
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