Juristisches Lexikon

Jugendpflege

... als Teil der Jugendhilfe beinhaltet als vorbeugende Hilfe die Jugenderholung, die außerschulische musische und politische Bildung sowie die Einrichtung von Stätten zur Unterhaltung, Arbeit und Freizeit. Träg er der Jugendpflege sind u.a. die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, Jugendverbände und Jugendgemeinschaften, die Jugendverwaltungen und die Kirchen.
<<   JugendlicherJugendrecht   >>