Juristisches Lexikon

Jugendrecht

... regelt die Rechtsverhältnisse der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören das Schulrecht, das Bürgerliche Recht (z.B. Familienrecht), das Arbeitsrecht (z.B. Jugendarbeitsschutzrecht), das Sozialrecht, das Jugendhilferecht oder das Jugendstrafrecht.
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