Juristisches Lexikon

Jugendgefährdende Schriften

... sind Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften. Jugendgefährdende Schriften sind in eine Liste aufzunehmen. Die Aufnahme ist bekannt zu machen. Eine Schrift, deren Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, darf nicht einem Kind oder Jugendlichen angeboten werden, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Verstöße gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9.6.1953 werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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