Juristisches Lexikon

Jugendfürsorge

... widmet sich behinderten, in der Entwicklung gestörten, elternlosen, verwahrlosten und gefährdeten Minderjährigen. Sie dient zusammen mit der Jugendpflege der Jugendwohlfahrt. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
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