Jugendfürsorge
... widmet sich behinderten, in der Entwicklung gestörten, elternlosen, verwahrlosten und gefährdeten Minderjährigen. Sie dient zusammen mit der Jugendpflege der Jugendwohlfahrt. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).