Juristisches Lexikon

Jugendbehörden

... sind die mit der Kinder- und Jugendhilfe betrauten Behörden. Das sind die Jugendämter, Landesjugendämter und die obersten Landesjugendbehörden. Daneben sind weitere Behörden mit Fragen der Kinder- und Jugendhilfe befasst, so die Arbeitsämter, die Sozialämter, die Gesundheitsämter und die Gewerbeaufsichtsämter.
<<   JugendarrestJugendfürsorge   >>