Juristisches Lexikon

Jugendarrest

... ist ein Zuchtmittel, mit dem dem Jugendlichen zum Bewusstsein gebracht wird, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Es handelt sich dabei nicht um eine Jugendstrafe. Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. Vgl. §§ 13, 16 Jugendgerichtsgesetz.
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