Jugendarbeitsschutz
... erfolgt im Rahmen der Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre sind, in der Berufsbildung, als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, in einem der Berufsbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. Gesetzliche Regelungen enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976. Regelungsgegenstände des Gesetzes sind u.a. das Verbot der Beschäftigung von Kindern, das Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher, deren Arbeitszeit und Freizeit, Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, die gesundheitliche Betreuung.