Juristisches Lexikon

Jugendarbeit

... wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Kinder- und Jugenderholung, Jugendberatung. Vgl. §§ 11 und 12 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
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