Juristisches Lexikon

Jahresarbeitsentgeltgrenze

... ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Betrag, bei dessen Überschreitung Arbeiter und Angestellte (mit Ausnahme der Seeleute) aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Sie beträgt 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Beschäftigten werden dann mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens versicherungsfrei. Vgl. § 6 Sozialgesetzbuch V.
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