Juristisches Lexikon

Jägerprüfung

... ist Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung. Der Bewerber muss in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse u.a. der Tierarten, der Waldbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen, der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen nachweisen. Vgl. § 15 Bundesjagdgesetz.
<<   JagdwildereiJahresarbeitsentgeltgrenze   >>