Jahresarbeitsverdienst
... ist in der gesetzlichen Unfallversicherung im allgemeinen die Grundlage für die Geldleistungen. Er beträgt mindestens für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60%, für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 40%, der im Zeitpunkt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit massgebenden Bezugsgrösse. Vgl. §§ 570 ff. Reichsversicherungsordnung.