Juristisches Lexikon

Inventur

... ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert auf einen bestimmten Zeitpunkt; bei Sachgütern durch Zählen, Messen oder Wiegen. Die Inventur muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und ist die Grundlage für den Jahresabschluss. Sie wird entweder am Bilanzstichtag vorgenommen oder über einen Zeitraum in der Nähe des Bilanzstichtags oder sogar über den gesamten Abrechnungszeitraum verteilt. Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar.
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