Juristisches Lexikon

Interkommunale Zusammenarbeit

... bezeichnet die Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Erledigung von Aufgaben, die die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden überfordern. Die Zusammenarbeit kann in verschiedenen Formen erfolgen. In Betracht kommen insbesondere die Arbeitsgemeinschaft, der Zweckverband, die Verwaltungsgemeinschaft, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder der Gemeindeverwaltungsverband.
<<   InterimswirtschaftInterministerieller Ausschuss   >>