Juristisches Lexikon

Interministerieller Ausschuss

... ist ein mit Mitglieder mehrerer Ministerien besetzter Ausschuss zur engeren Zusammenarbeit in fachübergreifenden Arbeitsgebieten (z.B. interministerieller Ausschuss für Berufsbildung). Rechtsgrundlage ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien.
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