Interministerieller Ausschuss
... ist ein mit Mitglieder mehrerer Ministerien besetzter Ausschuss zur engeren Zusammenarbeit in fachübergreifenden Arbeitsgebieten (z.B. interministerieller Ausschuss für Berufsbildung). Rechtsgrundlage ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien.