Juristisches Lexikon

Institutionelle Garantie

... bezeichnet die Gewährleistung und den Bestand bestimmter Einrichtungen. Also solche grundrechtlichen Gewährleistungen bestehen etwa das Institut der Ehe und Familie, der Religionsunterricht, das Eigentum oder das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Verfassungsrechtlich geschützt wird der Bestand dieser Einrichtungen. Für den Einzelnen begründen sie zugleich aber Rechte gegenüber dem Staat.
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