Institutionelle Garantie
... bezeichnet die Gewährleistung und den Bestand bestimmter Einrichtungen. Also solche grundrechtlichen Gewährleistungen bestehen etwa das Institut der Ehe und Familie, der Religionsunterricht, das Eigentum oder das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Verfassungsrechtlich geschützt wird der Bestand dieser Einrichtungen. Für den Einzelnen begründen sie zugleich aber Rechte gegenüber dem Staat.