Juristisches Lexikon

Instanzenzug

... bezeichnet den Übergang einer Rechtssache an das nächsthöhere Gericht. Damit wird das für Klage, Berufung und Revision zuständige Gericht festgelegt. Der zivilgerichtliche Instanzenzug lautet Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof.
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