Juristisches Lexikon

Insassenunfallversicherung

... ist eine private Versicherung, bei der im Kraftfahrzeug mitfahrende Personen gegen Unfälle für den Fall des Todes oder der Invalidität versichert werden. Ausgeschlossen sind Unfälle bei der Begehung von Verbrechen oder Vergehen oder Schwarzfahrten. Vgl. §§ 179 ff. Versicherungsvertragsgesetz.
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