Juristisches Lexikon

Inpol

... bezeichnet das Informationssystem der Polizei. Es dient dem Zweck der Verbrechensbekämpfung und besteht aus INPOL-Bund und INPOL-Länder. Als Teilsysteme enthält INPOL u.a. eine Haftdatei, ein Spurendokumentationssystem, einen Erkennungsdienst, eine Sachfahndungsdatei, zentrale Aktenerschließungssysteme.
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