Juristisches Lexikon

Innungskrankenkasse

... ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Handwerk. Die Innungskrankenkassen sind in Landesverbänden und diese im Bundesverband der Innungskrankenkassen mit Sitz in Bergisch-Gladbach zusammengeschlossen.
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