Juristisches Lexikon

Inneres Darlehen

... ist ein Kredit, der aus Mitteln gemeindlicher Rücklagen gewährt wird. Sie können nur aus Sonderrücklagen gewährt werden, also Rücklagen, die für bestimmte künftige Vorhaben gebildet werden. Bis zur Inanspruchnahme für diese Vorhaben sind die Rücklagen sicher und Ertrag bringend anzulegen, wozu auch die darlehensweise Vergabe zu anderen im Vermögenshaushalt der Gemeinde veranschlagten Vorhaben gehört.
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