Juristisches Lexikon

Innenausschuss

... ist das aus der Mitte des Deutschen Bundestages und einiger Länderparlamente auf die Dauer einer Legislaturperiode gewählte Gremium zur Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen. Sein Aufgabenbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf Entscheidungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministers.
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