Juristisches Lexikon

Inkrafttreten Von Gesetzen

... ist in Art. 82 des Grundgesetzes geregelt. Es kommt hierbei in erster Linie auf die Festlegung im jeweiligen Gesetz an, das den Tag des Inkrafttretens bestimmen soll. Enthält das betreffende Gesetz keine entsprechende Bestimmung, so tritt das Gesetz mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
<<   Inkongruente DeckungInnenausschuss   >>