Juristisches Lexikon

Innenministerkonferenz

... ist die Bezeichnung für die in der Regel einmal jährlich stattfindende Konferenz der Innenminister und Senatoren der Bundesländer. Sie dient der Koordination von Maßnahmen im Bereich der inneren Sicherheit. Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz werden in der Regel einstimmig gefasst. Der Vorsitz wechselt im Turnus von zwei Jahren.
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