Juristisches Lexikon

Inkongruente Deckung

... ist die vom Konkursgläubiger erlangte Sicherung oder Befriedigung, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat. Sie berechtigt nach § 30 Nr. 2 Konkursordnung zur Konkursanfechtung. Sie ist nach § 283c Strafgesetzbuch als Gläubigerbegünstigung strafbar.
<<   InkompatibilitätInkrafttreten Von Gesetzen   >>