Juristisches Lexikon

Inkompatibilität

... bedeutet die Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Ausübung verschiedener öffentlicher Funktionen, die unterschiedlichen staatlichen Gewalten zugeordnet sind. So kann etwa ein Gemeinderat in einer Gemeinde nicht gleichzeitig eine Tätigkeit als Beamter der Gemeinde ausüben. Ebenso darf ein Richter nicht gleichzeitig Aufgaben der Verwaltung ausüben.
<<   InkognitoadoptionInkongruente Deckung   >>