Juristisches Lexikon

Informationsfreiheit

... ist das grundrechtlich garantierte Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Presse, Rundfunk, Film) ungehindert zu unterrichten (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz). Sie ist Voraussetzung der Meinungsäußerung und der vorausgehenden Meinungsbildung.
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