Informationsfreiheit
... ist das grundrechtlich garantierte Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Presse, Rundfunk, Film) ungehindert zu unterrichten (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz). Sie ist Voraussetzung der Meinungsäußerung und der vorausgehenden Meinungsbildung.