Juristisches Lexikon

Indizienbeweis

... ist eine Beweislage, bei der das Beweiszeichen lediglich Schlüße auf eine erhebliche Tatsache zulässt (z.B. Blut an der Kleidung). Wenn die richterliche Entscheidung auf Indizien gestützt wird, müssen diese im Urteil angegeben werden (§ 267 Abs. 1 Satz 2 Strafprozessordnung).
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