Juristisches Lexikon

Indirekte Steuern

... sind Steuern, bei denen der Steuerschuldner und der Steuerträger infolge Überwälzung nicht identisch sind. Diese Steuern werden von anderen erhoben als demjenigen, den sie wirtschaftlich treffen sollen. Indirekte Steuern sind z.B. die Umsatzsteuer, Versicherungsteuer und die Lotteriesteuer.
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