Juristisches Lexikon

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... ist die Benennung des Druckers und Verlegers nach Name und Anschrift bei einem veröffentlichten Druckwerk. Es ist nach den Landespressegesetzen für alle erscheinenden Druckwerke vorgeschrieben. Für periodische Druckwerke ist mindestens ein verantwortlicher Redakteur zu bestellen. Sein Name und seine Anschrift sind im Druckwerk anzugeben.
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