Juristisches Lexikon

In Dubio Pro Reo

... heißt "im Zweifel für den Angeklagten". Eine Strafe darf erst verhängt werden, wenn das Gericht zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat. Zweifel müssen das Gericht zugunsten des Angeklagten von einer Bestrafung absehen lassen.
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