Juristisches Lexikon

Impfschaden

... ist ein über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden infolge einer Impfung. Wer einen Impfschaden erlitten hat, der durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder aufgrund einer gesetzlich angeordneten Impfung entstanden ist, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Vgl. §§ 51 ff. Bundes-Seuchengesetz.
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