Juristisches Lexikon

Imperatives Mandat

... ist ein gebundenes Mandat. Es lässt zu, dass dem Abgeordneten des Parlaments von bestimmten Stellen Weisungen erteilt werden können, die insbesondere sein Abstimmungsverhalten im Parlament beeinflussen sollen. Dies ist aber für die Abgeordneten des Bundestages nach dem Grundgesetz unzulässig. Die Abgeordneten haben vielmehr ein freies Mandat. Sie sind nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
<<   ImmunitätImpfschaden   >>