Juristisches Lexikon

Immobilienfonds

... ist die Bezeichnung für ein Sondervermögen aus Immobilien, der durch den Verkauf von Anteilscheinen (Zertifikaten) für bestimmte Bauvorhaben eingerichtet wird. Beim geschlossenen Immobilienfonds wird das durch die Anteile aufgebrachte Kapital von vornherein auf eine bestimmte Summe begrenzt. Nach Platzierung der aufgelegten Fondanteile mit Erreichen der festgelegten Anteilssumme wird der Fond geschlossen. Er ist damit an bestimmte Objekte gebunden. Im Unterschied zum offenen Immobilienfonds ist beim geschlossenen der Kreis der Anteilszeichner begrenzt.
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