Idiotentest
... ist gebräuchliche Bezeichnung für ein Gutachten der medizinisch-technischen Untersuchungsstelle. Nach §§ 15b und 15c Straßenverkehrszulassungsordnung kann die Verwaltungsbehörde für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung von einem Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle abhängig machen. Diesem Test müssen sich in der Regel alkoholauffällige Kraftfahrer ab 1,6 Promille unterziehen.