Juristisches Lexikon

Idustriegebiet

... ist eine planerische Festsetzung im Flächennutzungsplan. Es dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Tankstellen. Vgl. § 9 Baunutzungsverordnung.
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