Juristisches Lexikon

Identitätsfeststellung

... durch die Polizei ist nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder u.a. zulässig zur Abwehr einer Gefahr, wenn sich eine Person an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder sich Straftäter verbergen. Zur Feststellung der Identität kann die Polizei den Betroffenen anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt.
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