Juristisches Lexikon

Ideeller Schaden

... ist ein Schaden, der an immateriellen Gütern entstanden ist (z.B. Schmerz, Freiheit, Ehre, Wohlbefinden). In diesen Fällen kann Schadensersatz nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen verlangt werden (z.B. Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB).
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