Juristisches Lexikon

Hypothekenbrief

... ist der für eine Hypothek regelmäßig ausgestellte Brief. Er erleichtert die Übertragung der Hypothek, weil sie auch außerhalb des Grundbuchs übertragen werden kann. Erst mit der Erlangung des Hypothekenbriefs erwirbt der Gläubiger die Hypothek. Zur Geltendmachung der Hypothek ist bei der Briefhypothek die Vorlegung des Hypothekenbriefs erforderlich. Vgl. §§ 1116, 1160, 1161 BGB.
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