Juristisches Lexikon

Hypothekenbanken

... sind privatrechtliche Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Grundstücke zu beleihen und aufgrund der erworbenen Hypotheken Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, oder Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Kommunaldarlehen) und aufgrund der erworbenen Forderungen Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen) auszugeben. Hypothekenbanken dürfen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden. Sie unterstehen der Aufsicht des Bundesamts für das Kreditwesen.
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