Hypothek
... ist eine Belastung des Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Befriedigung des Gläubigers erfolgt ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung. Vgl. §§ 1113 ff. BGB.