Juristisches Lexikon

Hymne

... der Bundesrepublik Deutschland. Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die Hymne der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 90a Strafgesetzbuch.
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