Juristisches Lexikon

Hochschulrahmengesetz

... vom 26.1.1976 enthält Rahmenvorschriften und allgemeine Grundsätze für das Hochschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Regelungsgegenstände sind u.a. die Aufgaben der Hochschulen (u.a. Studium und Lehre, Forschung), die Zulassung zum Studium, die Mitglieder der Hochschule, die Organisation und Verwaltung der Hochschule. Auf der Grundlage und im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes haben die einzelnen Bundesländer ihre Landeshochschulgesetze erlassen.
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