Juristisches Lexikon

Höchstbetragshypothek

... ist eine besondere Art der Sicherungshypothek. Sie wird in der Weise bestellt, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt wird, im Übrigen aber die Haftung von der Feststellung der jeweiligen Forderung unabhängig ist. Die Höchstbetragshypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Vgl. § 1190 BGB.
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