Juristisches Lexikon

Hochschullehrer

... ist der Oberbegriff für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen. Dabei handelt es sich um Professoren, wissenschaftliche und künstlerische Assistenten, Oberassistenten und Oberingenieure, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Das Landesrecht kann Ämter für Hochschulassistenten vorsehen. Vgl. §§ 42 ff. Hochschulrahmengesetz.
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