Juristisches Lexikon

Hinterbliebenenversorgung

... wird in der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt als Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Witwerrenten, sog. Geschiedenenrenten, Waisenrenten, Elternrenten, Verschollenheitsrenten, Hinterbliebenen-Beihilfen, Renten- und Heiratsabfindungen, wiederaufgelebte Witwen- und Witwerrenten. Allen Leistungen (mit Ausnahme der Beihilfen) ist gemeinsam, dass sie nur gewährt werden, wenn der Tod des Versicherten Folge eines Arbeitsunfalls ist (§ 589 Reichsversicherungsordnung).
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