Juristisches Lexikon

Hinterbliebenenrente

... wird in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet als Witwenrente und Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente, Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, Renten wegen Todes bei Verschollenheit, Rentenabfindungen bei wiederheirat von Witwen und Witwern, Geschiedenenrenten. Vgl. im Einzelnen Sozialgesetzbuch VI.
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