Juristisches Lexikon

Hinkende Ehe

... hat nichts mit den Beinen der Eheleute zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Beurteilung der Rechtsgültigkeit einer Ehe mit zwei verschiedenen staatlichen Rechtsordnungen. Schließen z.B. zwei Eheleute mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten vor einem deutschen Standesamt nach deutschem Recht formgültig eine Ehe, während das Heimatrecht des ausländischen Ehepartners die Gültigkeit der Eheschließung von der Zustimmung einer religiösen Instanz abhängig macht, so ist die Eheschließung in Deutschland gültig, im Heimatstaat des betreffenden ausländischen Ehepartners nicht - die Ehe "hinkt".
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