Juristisches Lexikon

Hessen

... ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Der Landtag wird für vier Jahre gewählt. Er besteht aus 110 Abgeordneten. Der Landtag hat die Gesetzgebungskompetenz. Die Hessische Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtags kann die Landesregierung Einspruch einlegen; dieser kann vom Landtag nur durch Mehrheitsbeschluss seiner gesetzlichen Mitglieder ausgeräumt werden. Oberste Landesbehörden sind die Staatskanzlei, die Ministerien, das Landespersonalamt und der Rechnungshof. Für die Entscheidung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten besteht ein Staatsgerichtshof.
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